AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alle Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unserer Praxisgemeinschaft besitzen die Kassenzulassung für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Einzeltherapie. In bis zu fünf probatorischen Sitzungen, können Sie und Ihre Therapeutin oder Ihr Therapeut herausfinden, ob die Behandlung bei der jeweiligen Therapeutin oder dem jeweiligen Therapeuten nützlich ist. Innerhalb dieser fünf Stunden ist ein Konsiliarbericht einer Ärztin oder eines Arztes einzuholen.

Anschließend stellen Sie und Ihre Therapeutin bzw. Ihr Therapeut einen Antrag auf Psychotherapie. Dabei ist zu entscheiden, ob Sie eine Kurzzeit- (bis 25 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (zunächst bis 50 Sitzungen) benötigen. Ihr Behandler ist verpflichtet, einen ausführlichen und anonymisierten Bericht zu erstellen, in dem er die Behandlungsnotwendigkeit und die Therapieplanung darstellt. Verlängerungen der Behandlung sind möglich. Die Abrechnung für probatorische Sitzungen und die von der Kasse bewilligte Behandlung erfolgt über die KV-Karte.

Um Transparenz über die entstandenen Kosten zu gewährleisten, wird Ihnen Ihre Therapeutin oder Ihr Therapeut auf Wunsch quartalsweise mitteilen, welche Leistungen sie oder er über Ihre KV-Karte abgerechnet hat.

Die privaten Krankenversicherungen erstatten in der Regel die Kosten für Psychotherapie nach Vorlage der Rechnung.

Für alle übrigen Leistungen vereinbaren wir mit Ihnen ein Honorar.

Rechtshinweis

Die Informationen auf diesen Webseiten werden von der Psychologisch-Psychotherapeutischen Praxisgemeinschaft ständig geprüft und aktualisiert. Trotz aller Sorgfalt können sich aber Angaben zwischenzeitlich verändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle Websites, auf die mittels eines Hyperlinks verwiesen wird. Für den Inhalt der Websites, die mit einer solchen Verbindung erreicht werden, ist die Psychologisch-Psychotherapeutische Praxisgemeinschaft nicht verantwortlich.